B2B-Partnerbedingungen
für die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern der App „Terulo“ · Knust Labs UG (haftungsbeschränkt)
B2B-Partnerbedingungen der Knust Labs UG (haftungsbeschränkt), Am Henninger Turm 6, 60599 Frankfurt am Main für die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern der App „Terulo“ (nachfolgend „Terulo“)
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Partnerbedingungen gelten für die Zusammenarbeit zwischen Terulo und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, die über die App „Terulo“ oder die zugehörigen Systeme als lokale Partner, Founding-Partner oder Aktionspartner eingebunden werden (nachfolgend „Partner“). Eine Zusammenarbeit mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Partners gelten nur, wenn Terulo ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.3 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere ein Angebot, ein Partnerformular oder eine Auftragsbestätigung, gehen diesen Partnerbedingungen vor. Sie bestimmen insbesondere Art und Umfang der Partneraktion, Laufzeit, Vergütung, angebotenen Vorteil, Einlösebedingungen und gegebenenfalls vereinbarte Werbeleistungen.
2. Vertragsgegenstand und Partnerprogramm
2.1 Terulo betreibt die iOS-App „Terulo“. App-Nutzer können zu Fuß oder, soweit freigeschaltet, mit dem Fahrrad kuratierte Strecken („Loops“) absolvieren, virtuelle Gebiete („Territory“) erobern, Coins und Rewards sammeln und bei Partner-Loops Rabatt- oder Gutscheincodes für Angebote lokaler Partner erhalten.
2.2 Gegenstand der Zusammenarbeit ist die Darstellung des Partners und des vereinbarten Partnerangebots in der App sowie, soweit vereinbart, die Bereitstellung eines Partnerzugangs zur Prüfung oder Entwertung von Rabatt- oder Gutscheincodes. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.
2.3 Terulo schuldet weder eine bestimmte Anzahl von App-Nutzern, Abrufen, abgeschlossenen Loops, ausgegebenen oder eingelösten Codes noch einen bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg. Angaben zu Reichweite, Nutzung oder erwarteten Einlösungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet werden.
2.4 Terulo ist berechtigt, die App und das Partnerprogramm weiterzuentwickeln und technisch oder gestalterisch anzupassen. Wesentliche Änderungen, die die vereinbarten Leistungen des Partners beeinträchtigen, werden dem Partner rechtzeitig mitgeteilt. Zwingende Sicherheits-, Rechts- oder Missbrauchsschutzmaßnahmen dürfen ohne Vorankündigung umgesetzt werden.
3. Auswahl und Reihenfolge der Darstellung (Ranking).
Terulo wählt die in der App dargestellten Partner und Partnerangebote nach sachlichen Kriterien aus. Hauptparameter der Auswahl und Reihenfolge sind derzeit: die räumliche Lage des Partnerstandorts zum jeweiligen Loop bzw. zum Nutzerstandort, die Verfügbarkeit und Gültigkeit des Partnerangebots und der zugehörigen Codes sowie der vereinbarte Aktionszeitraum (bei Aktionspartnern). Eine entgeltliche oder sonstige gegen Zusatzleistungen oder Zusatzverpflichtungen erwirkte Bevorzugung bei der Darstellung findet nicht statt. Terulo teilt Änderungen der Hauptparameter dem Partner in Textform mit und dokumentiert sie in den Partnerbedingungen.
4. Zusätzliche Vertriebskanäle und Partnerprogramme.
Terulo vermarktet die Partnerangebote derzeit ausschließlich innerhalb der App. Zusätzliche Vertriebskanäle oder Partnerprogramme, über die die vom Partner angebotenen Waren und Dienstleistungen vermarktet werden könnten, bestehen derzeit nicht. Sollte Terulo künftig weitere Kanäle oder Programme einrichten, wird der Partner hierüber in Textform informiert.
5. Vertragsschluss und Aufnahme als Partner
5.1 Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Vereinbarung in Textform, durch Annahme eines Angebots oder durch Freischaltung des Partners nach dessen verbindlicher Anmeldung zustande. Die bloße Übersendung von Unterlagen oder Zugangsdaten zur Prüfung begründet noch keinen Anspruch auf dauerhafte Aufnahme in das Partnerprogramm.
5.2 Der Partner versichert, Unternehmer zu sein und alle für sein Unternehmen und das Partnerangebot erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, gewerberechtlichen Voraussetzungen und sonstigen Berechtigungen zu besitzen.
5.3 Terulo kann die Aufnahme ablehnen, wenn sachliche Gründe entgegenstehen, insbesondere rechtliche oder technische Risiken, unvollständige Angaben, mangelnde Eignung des Angebots, Kapazitätsgrenzen oder mögliche Beeinträchtigungen des Ansehens der App. Die Ablehnung wird dem Partner auf Verlangen unter Angabe der Gründe in Textform mitgeteilt.
6. Partnerangebot, Rabatte und Rewards
6.1 Der Partner legt gemeinsam mit Terulo Art, Umfang, Gültigkeitszeitraum und Einlösebedingungen des Partnerangebots fest. Das Angebot muss verständlich, tatsächlich verfügbar und mit geltendem Recht vereinbar sein. Insbesondere sind Preisangaben, Einschränkungen, Ausschlüsse, Mindestbestellwerte und zeitliche Begrenzungen vollständig und transparent mitzuteilen.
6.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gewährt der Partner den in der App bezeichneten Vorteil unmittelbar gegenüber dem App-Nutzer. Der Vertrag über Waren oder Dienstleistungen kommt ausschließlich zwischen dem Partner und dem App-Nutzer zustande. Terulo wird weder Verkäufer, Leistungserbringer noch Vertreter des Partners.
6.3 Der Partner trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung seiner Waren oder Dienstleistungen, die Einhaltung gesetzlicher Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie die Bearbeitung von Gewährleistungs-, Rückabwicklungs- und sonstigen Ansprüchen aus dem Einlösegeschäft.
6.4 Codes dürfen nicht als Bargeld ausgezahlt, gegen Bargeld zurückgetauscht oder außerhalb der vereinbarten Bedingungen verwendet werden. Eine Kombination mit anderen Aktionen oder Rabatten besteht nur, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.
6.5 Kann der Partner ein beworbenes Angebot vorübergehend oder dauerhaft nicht erfüllen, hat er Terulo unverzüglich zu informieren. Terulo ist berechtigt, die Ausgabe weiterer Codes auszusetzen und die Darstellung des Angebots anzupassen oder zu entfernen.
7. Code-Ausgabe und Einlöseverfahren
7.1 Terulo stellt Rabatt- oder Gutscheincodes serverseitig bereit und stellt durch geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen sicher, dass jeder Code nur einmal eingelöst werden kann (Einmal-Einlösung); die Entwertung wird serverseitig protokolliert. Je nach Partnerangebot erfolgt die Einlösung durch Vorzeigen und Selbstentwertung in der App, durch Entwertung über eine gesonderte Partner-Webseite oder durch Verwendung eines für einen Online-Shop bestimmten Codes.
7.2 Bei der Entwertung über die Partner-Webseite wird ein von der App erzeugter, kurzzeitig gültiger QR-Code geprüft. Der Partner sieht ausschließlich die Information „gültig“ oder „ungültig“, den Angebotstitel und einen Tageszähler. Der QR-Code enthält lediglich einen technischen Prüfwert (Token) und keine personenbezogenen Daten des App-Nutzers; auch der Tageszähler ist anonym und ermöglicht keinerlei Zuordnung zu einzelnen App-Nutzern. Laufstrecken, Distanz, Dauer, Standortdaten oder sonstige personenbezogene Daten des App-Nutzers werden dem Partner nicht angezeigt und von Terulo auch nicht sonst an den Partner übermittelt. Soweit der Partner im Rahmen des Einlösevorgangs eigene personenbezogene Daten erhebt (insbesondere Bestell- und Kundenkontodaten im Online-Shop), verarbeitet er diese in eigener Verantwortung; Ziffer 12 gilt entsprechend.
7.3 Der Partner darf Codes nur im Zusammenhang mit einem tatsächlichen Einlösevorgang prüfen oder entwerten. Eine Vorratserfassung, Weitergabe, Speicherung oder anderweitige Nutzung von Codes und QR-Daten ist unzulässig, soweit sie nicht für die vereinbarte Abwicklung erforderlich ist.
7.4 Der Partner hat Unregelmäßigkeiten, Mehrfacheinlösungen, Manipulationsversuche oder technische Fehler unverzüglich an Terulo zu melden. Terulo kann verdächtige Codes, Partnerzugänge oder einzelne Funktionen vorläufig sperren, solange dies zur Prüfung und Missbrauchsabwehr erforderlich ist. Terulo ist berechtigt, Einlösungs-, Entwertungs- und Prüfvorgänge sowie Auffälligkeiten (insbesondere Häufungen von Einlösungen und verdächtige Muster) anhand der bei ihr bestehenden Protokolldaten (Audit-Logs) zu prüfen; der Partner unterstützt Terulo auf Anfrage bei der Aufklärung, insbesondere durch Mitteilung der in seinem Verantwortungsbereich festgestellten Umstände.
8. Partnerzugang und technische Sicherheit
8.1 Soweit der Partner einen Zugang zum Partnerbereich erhält, ist dieser ausschließlich für den benannten Partner und die von ihm autorisierten Beschäftigten bestimmt. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
8.2 Der Partner hat Terulo unverzüglich zu informieren, wenn Zugangsdaten verloren gegangen sind, eine unbefugte Nutzung vermutet wird oder ein Beschäftigter nicht mehr zugriffsberechtigt ist. Terulo kann Zugänge aus Sicherheitsgründen sperren und neue Zugangsdaten vergeben.
8.3 Der Partner darf die App, die Partner-Webseite oder sonstige technische Systeme von Terulo nicht manipulieren, automatisiert auslesen, zurückentwickeln, überlasten oder zu anderen als den vereinbarten Zwecken nutzen. Gesetzlich zwingende Befugnisse bleiben unberührt.
9. Pflichten des Partners
9.1 Der Partner stellt Terulo alle für die Darstellung und Durchführung der Partnerschaft erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese aktuell. Hierzu können insbesondere Firmierung, Anschrift, Ansprechpartner, Kontaktdaten, Logo, Angebotsbeschreibung, Einlösebedingungen und Gültigkeitszeiträume gehören.
9.2 Der Partner gewährleistet, dass seine Angaben, Inhalte, Waren, Dienstleistungen und Werbemaßnahmen nicht gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Vorgaben, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Unzulässig sind insbesondere irreführende, diskriminierende, jugendgefährdende oder rechtsverletzende Inhalte und Angebote.
9.3 Der Partner darf App-Nutzer nicht dazu veranlassen, fremde oder nicht öffentlich zugängliche Grundstücke zu betreten, Verkehrsregeln zu missachten oder gesundheitsgefährdende Aktivitäten auszuführen. Streckenhinweise oder sonstige Vorschläge des Partners dürfen nur verwendet werden, wenn der Partner ihre Eignung und Zugänglichkeit sorgfältig geprüft hat.
9.4 Der Partner ist für die Einhaltung steuer-, gewerbe-, lebensmittel-, jugendschutz-, preisangaben- und sonstiger branchenspezifischer Vorschriften in seinem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich. Eine steuerliche oder regulatorische Beratung des Partners durch Terulo ist nicht geschuldet.
10. Inhalte, Marken und Nutzungsrechte
10.1 Der Partner räumt Terulo für die Dauer der Zusammenarbeit ein einfaches, räumlich unbeschränktes, unentgeltliches Recht ein, die bereitgestellten Namen, Unternehmenskennzeichen, Marken, Logos, Bilder, Texte und Angebotsinformationen für die Darstellung des Partners und der Partneraktion in der App, auf der Website, in sozialen Medien und in sonstiger projektbezogener Kommunikation zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, darzustellen und formatbedingt anzupassen.
10.2 Das Recht umfasst nur solche Bearbeitungen, die für Format, Größe, technische Darstellung, Barrierefreiheit oder ein einheitliches Erscheinungsbild erforderlich sind. Eine inhaltliche Verfälschung ist unzulässig.
10.3 Der Partner versichert, über die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten zu verfügen und dass deren vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Nach Vertragsende darf Terulo bereits veröffentlichte Beiträge zu Dokumentations- und Archivzwecken weiter vorhalten, soweit dem keine berechtigten Interessen des Partners entgegenstehen.
10.4 Rechte an der App „Terulo“, ihrer Software, Gestaltung, Datenbank, Marke und den von Terulo erstellten Inhalten verbleiben bei Terulo. Der Partner erhält ausschließlich die zur Vertragsdurchführung erforderlichen einfachen Nutzungsbefugnisse.
11. Vergütung und Abrechnung
11.1 Eine Vergütung des Partners oder eine vom Partner an Terulo zu zahlende Vergütung besteht nur, wenn sie individuell vereinbart wurde. Höhe, Fälligkeit, Abrechnungszeitraum und Leistungsumfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Der Partnerstatus (lokaler Partner, Founding-Partner, Aktionspartner) ist von der Vergütungsform unabhängig; insbesondere werden Founding-Partner auch ohne Vereinbarung einer Vergütung eingebunden, und die spätere Entwicklung des Vergütungsmodells lässt den bestehenden Partnerstatus unberührt.
11.2 Alle vereinbarten Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb der individuell vereinbarten Frist, mangels Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
11.3 Der Partner trägt die Kosten des von ihm gewährten Vorteils und der von ihm zu erbringenden Waren oder Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12. Datenschutz
12.1 Terulo und der Partner verarbeiten personenbezogene Daten grundsätzlich jeweils in eigener Verantwortlichkeit für ihre jeweiligen Zwecke und Verantwortungsbereiche. Der Partner erhält bei der Code-Prüfung grundsätzlich keine personenbezogenen App-Nutzerdaten. Terulo übermittelt dem Partner insbesondere keine GPS-, Bewegungs-, Distanz- oder Laufdaten und keine sonstigen personenbezogenen Profildaten der App-Nutzer; soweit dem Partner im Rahmen der Code-Prüfung Angaben zugänglich sind, beschränken sich diese auf die in Ziffer 7.2 genannten Informationen (Code-Status, Angebotsbezeichnung, Tageszähler). Der Partner ist für die von ihm selbst im Rahmen der Partnerschaft oder des Einlösevorgangs erhobenen Daten (insbesondere Bestell- und Kundenkontodaten) selbst Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
12.2 Soweit eine Partei ausnahmsweise personenbezogene Daten im Auftrag der anderen Partei verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Diese Partnerbedingungen begründen für sich genommen keine Auftragsverarbeitung.
12.3 Der Partner darf personenbezogene Daten, die ihm im Zusammenhang mit der Partnerschaft bekannt werden, nur im gesetzlich zulässigen Umfang und ausschließlich für die vereinbarten Zwecke verarbeiten. Eine Nutzung zu eigenen Werbezwecken, zur Profilbildung oder zur Kontaktaufnahme mit App-Nutzern ist ohne eigenständige Rechtsgrundlage unzulässig.
12.4 Betriebliche Kontaktdaten der Ansprechpartner verarbeitet Terulo zur Anbahnung, Durchführung und Verwaltung der Partnerschaft. Weitere Informationen ergeben sich aus den einschlägigen Datenschutzhinweisen.
13. Vertraulichkeit
13.1 Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten kaufmännischen, technischen und organisatorischen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Dies gilt insbesondere für Zugangsdaten, technische Dokumentationen, unveröffentlichte Produktplanungen, Konditionen, Nutzungskennzahlen und Sicherheitsinformationen.
13.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung beziehungsweise behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
13.3 Die Vertraulichkeitspflicht besteht für drei Jahre nach Beendigung der Zusammenarbeit fort; Geschäftsgeheimnisse sind so lange vertraulich zu behandeln, wie sie die gesetzlichen Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses erfüllen.
14. Laufzeit und Kündigung
14.1 Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach der individuellen Vereinbarung. Fehlt eine Vereinbarung, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
14.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz angemessener Abhilfefrist wiederholt oder erheblich verletzt, der Partner ein rechtswidriges oder irreführendes Angebot bereitstellt, erforderliche Erlaubnisse verliert, Sicherheitsrisiken verursacht oder eine Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar ist.
14.3 Bei Vertragsende kann Terulo die Partnerdarstellung, noch nicht ausgegebene Codes und Partnerzugänge deaktivieren. Bereits ordnungsgemäß ausgegebene, noch gültige Codes sind vom Partner bis zum Ablauf ihrer ausgewiesenen Gültigkeit einzulösen, sofern die Parteien nicht aus wichtigem Grund oder zum Schutz der Nutzer eine andere Regelung treffen. Nach Vertragsende erhält der Partner auf Verlangen eine Zusammenfassung der bei Terulo noch gespeicherten, ihn betreffenden Auswertungs- und Abrechnungsdaten (insbesondere Einlösungs- und Tageszählerdaten, soweit gespeichert) in gängigem, maschinenlesbarem Format, soweit und solange diese vorgehalten werden.
15. Sperrung und Entfernung
15.1 Terulo kann Partnerangebote, Inhalte, Codes oder Zugänge vorübergehend sperren oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen, Sicherheitsrisiken, Manipulationen, unzutreffende Angaben, fehlende Verfügbarkeit des Angebots oder sonstige erhebliche Vertragsverstöße bestehen.
15.2 Soweit keine sofortige Maßnahme erforderlich ist, wird Terulo den Partner über den Grund informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe geben. Bei der Entscheidung berücksichtigt Terulo insbesondere Schwere, Dauer, Häufigkeit, Verschulden und Auswirkungen des Verstoßes. Sperren, Einschränkungen und Entfernungen werden dem Partner unter Angabe der Gründe auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) mitgeteilt, bei sofort gebotenen Maßnahmen (insbesondere bei Rechtsverletzungen oder Sicherheitsrisiken) unverzüglich nachträglich. Der Partner kann zu jeder Maßnahme Stellung nehmen und ihre Überprüfung verlangen; wird eine Maßnahme aufgehoben, wird der betroffene Umfang unverzüglich wiederhergestellt.
16. Gewährleistung und Haftung
16.1 Die Parteien haften einander unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
16.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften die Parteien nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen der Parteien.
16.4 Terulo haftet nicht für die Waren oder Dienstleistungen des Partners, die Einlösung oder wirtschaftliche Eignung des Partnerangebots oder die Erreichbarkeit der Betriebsstätte des Partners. Zwingende Haftung und eine Haftung für eigenes pflichtwidriges Verhalten von Terulo bleiben unberührt.
17. Freistellung
17.1 Der Partner stellt Terulo von berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich der erforderlichen gesetzlichen Rechtsverteidigungskosten frei, die darauf beruhen, dass vom Partner bereitgestellte Inhalte, Angebote, Waren oder Dienstleistungen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzen oder der Partner seine vertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt hat. Die Freistellung setzt voraus, dass Terulo den Partner unverzüglich über den Anspruch informiert und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung gibt.
18. Änderungen der Partnerbedingungen
18.1 Terulo kann diese Partnerbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies wegen geänderter rechtlicher oder technischer Rahmenbedingungen, zur Schließung nachträglich entstandener Regelungslücken oder zur Anpassung an neue beziehungsweise geänderte Funktionen des Partnerprogramms erforderlich ist und der Partner nicht unangemessen benachteiligt wird.
18.2 Über Änderungen dieser Partnerbedingungen wird der Partner auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) unterrichtet. Die Änderung darf erst nach Ablauf einer im Hinblick auf Art und Umfang der Änderung und deren Folgen für den Partner angemessenen und verhältnismäßigen Frist umgesetzt werden; diese Frist beträgt mindestens 15 Tage ab Zugang der Unterrichtung. Längere Fristen werden eingeräumt, wenn dies erforderlich ist, um dem Partner notwendige technische oder geschäftliche Anpassungen zu ermöglichen. Der Partner kann den Vertrag vor Ablauf der Frist mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen; bei Verträgen auf unbestimmte Dauer entfaltet die Kündigung binnen 15 Tagen nach Eingang der Unterrichtung Wirkung, sofern für den Vertrag keine kürzere Frist gilt. Die Frist des Satzes 3 gilt nicht, soweit Terulo aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen Änderungen in einer Weise vornehmen muss, die die Frist nicht einhalten lässt, oder in Ausnahmefällen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr, insbesondere zum Schutz vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Datenschutzverletzungen oder anderen Cybersicherheitsrisiken, ändern muss. Soweit eine Zustimmung des Partners erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt..
19. Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.
19.3 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Partner bedarf der vorherigen Zustimmung von Terulo in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.
19.4 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
19.5 Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Der Vorrang individuell ausgehandelter Vereinbarungen bleibt unberührt.
Stand: Oktober 2026